Wann sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt
Die Frage, ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt, ist alles andere als trivial und von individuellen Faktoren abhängig. Freiwillige Pensionskasseneinzahlungen können jedoch ein sinnvolles Vorgehen und eine Alternative zu klassischen Anlagen sein, wobei die erreichte Steuerersparnis als Rendite dient.
Aufgrund der Komplexität eines freiwilligen Pensionskasseneinkaufs lohnt es sich meist, vorgängig mit einem Vorsorgespezialisten Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. (Foto: Scott Graham)
Versicherte einer Pensionskasse können im Rahmen ihres individuellen Einkaufspotenzials freiwillig in ihre Pensionskasse einzahlen. Zu einer Einkaufslücke, die man ausschöpfen darf, können diverse Situationen respektive Veränderungen der Anstellungsbedingungen und der persönlichen Situation führen:
- Lohnerhöhung: Bei steigendem Einkommen werden höhere Sparbeiträge erbracht. Hätte das nun erhöhte Einkommen seit Anfang bestanden, in der Regel beginnt der Sparprozess mit Alter 25, würde das Altersguthaben entsprechend höher ausfallen.
- Anpassung/Verbesserung des Vorsorgeplans: Höhere Sparbeiträge in Prozent des versicherten Lohnes, Verzicht des Koordinationsabzuges, damit der volle Lohn versichert wird.
- Fehlende Beitragsjahre: Aufgrund von diversen Jobunterbrüchen, zum Beispiel durch Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder Studium / späterer Einstieg ins Erwerbsleben.
- Scheidung: Schliessung der Scheidungslücke
- Zuzug aus dem Ausland: Zuzüger dürfen während der ersten fünf Jahre nur 20 Prozent des versicherten Lohnes einkaufen.
Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten entspricht das Einkaufspotential der Differenz zwischen dem maximal möglichen Altersguthaben zum Zeitpunkt des Einkaufs abzüglich dem vorhandenen Altersguthaben. Hinzugerechnet werden dabei auch allfällige Freizügigkeitsguthaben, die nicht in die Pensionskasse eingebracht werden konnten, sowie Guthaben der Säule 3a, die das maximale Guthaben gemäss BVV2 Art. 60a Abs. 2 übersteigen – etwa aus der Zeit einer Selbständigkeit.
Steuern sparen mit Einkäufen
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse erhöht die Altersleistung bei Pensionierung und abhängig von der Pensionskasse auch die Risikoleistungen im Invaliditäts- respektive Todesfall. Zudem bringen Einkäufe eine Steuerersparnis mit sich. Der Staat fördert nämlich die berufliche Vorsorge, indem er Anreize in Form der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit von freiwilligen Einkäufen schafft.
Beispiel: Ein in der Stadt Zürich wohnhaftes Ehepaar erzielt nach Abzügen ein steuerbares Einkommen von CHF 150'000. Die Ehefrau tätigt einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse über CHF 25'000, den sie vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen kann.
Der freiwillige Einkauf von CHF 25'000 führt in diesem Fall zu einer unmittelbaren Steuerersparnis von rund CHF 7'700 respektive knapp 31 Prozent. Auf den ersten Blick wirkt diese Ersparnis sehr attraktiv. Gehen wir davon aus, dass der getä- tigte Einkauf jährlich in der Pensionskasse zu zwei Prozent verzinst wird und zum Zeitpunkt der Auszahlung ein reduzierter Steuersatz von sieben Prozent auf die Kapitalleistung zur Anwendung kommt, ergeben sich über verschiedene Zeiträume Renditen.
Es zeigt sich, dass die Rendite zunimmt, je kürzer die Zeitspanne von Einkauf bis zum Bezug ist. Rentiert der Einkauf 15 Jahre vor Pensionierung mit rund vier Prozent pro Jahr, weist ein Einkauf fünf Jahre vor der Pensionierung mit 8,2 Prozent eine über doppelt so hohe Rendite aus. Vergleicht man diese Rendite mit jener von Schweizer Aktien über die letzten 100 Jahre, die jährlich durchschnittlich rund sieben Prozent vor Steuern betrug, lässt sich festhalten, dass sich Einkäufe mehr als zehn Jahre vor der Pensionierung grundsätzlich nicht lohnen.
In einem solchen Fall wäre man besser beraten, die Gelder breit diversifiziert in Aktien zu investieren. Entscheidende Faktoren für eine Einzahlung in die Pensionskasse sind somit die Frist bis zur Auszahlung des eingekauften Betrages, aber auch die jeweilige Risikobereitschaft des Versicherten, das brach liegende Kapital stattdessen in Aktien zu investieren.
Die Kadervorsorgelösung
Anders verhält es sich bei freiwilligen Einkäufen in eine 1e Kadervorsorgelösung. Die 1e-Kadervorsorgelösung ist eine überobligatorische Vorsorgelösung, die zahlreiche Unternehmen für ihre Mitarbeitenden anbieten, um Lohnbestandteile über CHF 132'300 zu versichern. In solchen 1e-Lösungen können die freiwilligen Einkäufe sowie die angesparten Altersgutschriften in eine Anlagestrategie nach Wahl des Versicherten investiert werden (maximal zehn zur Auswahl und mindestens eine davon risikoarm). Eine solche Kadervorsorge kombiniert somit die Renditemöglichkeiten durch Anlagen mit dem Vorteil der Steuerersparnis. Somit muss bei dieser Vorsorgevariante nicht auf den Zeitpunkt des Einkaufs geachtet werden – ein Einkauf in eine 1e-Lösung lohnt sich aus Optik des Renditefaktors immer.
Vor einem Einkauf
Vor einem freiwilligen Einkauf sollte die finanzielle Gesundheit der Pensionskasse genauer unter die Lupe genommen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Deckungsgrad und dem technischen Zinssatz. Der Deckungsgrad drückt aus, wie gut eine Pensionskasse finanziert ist. Befindet sich die Pensionskasse in Unterdeckung (Deckungsgrad < 100 Prozent), sollte von einem Einkauf abgesehen werden. Der technische Zinssatz ist der Zinssatz, mit dem die zukünftigen Verpflichtungen abdiskontiert werden. Er hat somit einen direkten Einfluss auf den Deckungsgrad.
Ist der technische Zinssatz höher als die Rendite von risikoarmen Anlagen und befindet sich die Pensionskasse in Unterdeckung oder nahe an einer Unterdeckung, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich zudem, im Reglement der Pensionskasse zu prüfen, ob die getätigten Einkäufe im Todesfall als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
Unabhängig von der Pensionskasse muss die dreijährige Sperrfrist für Kapitalauszahlungen zwingend eingehalten werden: Nach einem freiwilligen Einkauf dürfen in den nächsten drei Jahren keine Kapitalbezüge getätigt werden. Diese Regelung gilt für sämtliche Guthaben aus der 2. Säule, das heisst, sowohl für die Pensionskassen- also auch für die Freizügigkeitsgelder. Wer plant, die Altersleistung als Kapital oder Teile davon als Kapital zu beziehen, sollte drei Jahre vor dem geplanten Bezug keinen freiwilligen Einkauf mehr vornehmen.
Zu beachten ist schliesslich, dass allfällige Bezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) zurückbezahlt werden müssen, noch bevor freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse getätigt werden können und sämtliche Guthaben in der zweiten Säule bei der Berechnung des Einkaufspotentials berücksichtigt wurden.
Aufgrund der Komplexität eines freiwilligen Pensionskasseneinkaufs lohnt es sich in der Regel, vorgängig mit einem Vorsorgespezialisten Kontakt aufzunehmen. Idealerweise erfasst der richtige Partner nebst der Vorsorgesituation auch weitere wichtige finanzielle Aspekte in einer ganzheitlichen Analyse.
(Erstpublikation: KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2023)