Mobilität – Studieren im Ausland
Die FFHS fördert den Austausch im Studium und die Mobilität über die regionalen Grenzen hinaus. Die Studierenden haben die Möglichkeit sowohl im europäischen als auch im internationalen Ausland ihre Studien weiterzuführen und Erfahrungen zu sammeln.
Die Möglichkeiten sind vielfältig: Erfahrungen ausserhalb der eigenen Hochschule zu sammeln, sei es für Studium, Praxis oder ein Nachdiplompraktikum, ist eine bereichernde Chance, die man nicht verpassen sollte.
Zeitfenster Bewerbung Mobilitäten in 2025/26: 2.12.2024 - 24.1.2025
Möglichkeiten der europäischen und internationalen Mobilität
Dank dem Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ist es den Studierenden der FFHS möglich, mit den Partnerhochschulen der SUPSI den Austausch und die Mobilität aus der und in die Schweiz zu realisieren.
Studium
Das SEMP-Programm ermöglicht es Studierenden, minimal 3 Monate bis maximal 12 Monate Mobilität pro Studium durchzuführen, einschliesslich Postgraduiertenpraktika bis zu einem Jahr direkt nach dem Abschluss. Die Mobilität wird wie folgt gefördert:
- Mini-Flatrate für 2-3 Monate Aufenthalt: CHF 1330.–/Europa bzw. CHF 1750.–/International
- Flatrate für einen 7-monatigen Aufenthalt: CHF 1900.–/Europa bzw. CHF 2500.–/International
- Flatrate für ein gesamtes Jahr: CHF 3800.–/Europa bzw. CHF 5000.–/International
Aufenthalte sind nur an Hochschulen möglich, mit welchen ein Kooperationsvertrag zur Studierendenmobilität abgeschlossen wird. Die FFHS arbeitet dabei eng mit der SUPSI zusammen und bietet das dafür bestehende Hochschulnetzwerk an.
Wenn für Mobilitäten innerhalb Europas die An- und Rückreise zu mind. 50 Prozent mit Hilfe von umweltfreundlichen Reisemethoden (bspw. Bahnreise) erfolgt, wird ein Bonus von CHF 100.– ausbezahlt.
Praktika/Traineeship
Im Rahmen von SEMP werden auch Praktika im Ausland gefördert. Die Realisierung eines solchen geförderten Aufenthalts entspricht der unten beschriebenen Vorgehensweise.
Zu beachten ist, dass ein Mindestaufenthalt von 2 Monaten erforderlich ist. Die finanzielle Förderung wird je nach Dauer berechnet. Die Studierenden sind für die Suche nach einem Praxispartner im europäischen Ausland selbst verantwortlich, diese muss aber in enger Zusammenarbeit mit der Studiengangsleitung erfolgen, um sicherzustellen, dass die praktische Tätigkeit den für den Studiengang erforderlichen Kriterien entspricht. Dies gilt für curriculare (BSc Ernährung und Diätetik) als auch non-curriculare Praktika. Für non-curriculare Praktika können keine ECTS angerechnet werden.
Eine praktikumsorientierte Mobilität kann auch nach dem Studienabschluss erfolgen, wenn der Praktikumsplatz noch vor der Verteidigung der Thesis gefunden wurde.
IAESTE Praktika
Studierende technischer Fachrichtungen haben auch die Möglichkeit über das IAESTE-Programm praktische Erfahrungen zu sammeln. Allerdings ist die Teilnahme begrenzt auf Studierende unter 30 Jahren. Für mehr Informationen über das Programm und mögliche Praktikumsstellen wenden Sie sich an IAESTE oder die Verantwortliche für Mobilität an der FFHS.
Incoming Mobility
Die SUPSI begrüsst Studierende aus den anderssprachigen Regionen der Schweiz und dem Ausland. Darüber hinaus bieten einige Institute der FFHS die Möglichkeit an, ein Praktikum zu absolvieren.
Da das Studium an der FFHS im Blended-Learning-Format erfolgt, ist eine vorhergehende Beratung notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür an die Verantwortliche für Mobilität.
Jede Mobilität muss von der Herkunftsuniversität vereinbart und gebilligt werden und jede Mobilität bedarf einer Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen.
Als Teilschule der SUPSI wird die Incoming Mobility für Studierende über die Mutterschule organisiert. Wie dabei formal vorzugehen ist, welche Dokumente benötigt werden und welche Deadlines gelten, ist auf der Website der SUPSI beschrieben.
Wie realisiere ich ein Auslandsstudium?
Ein Studium an einer anderen Universität in einem anderen Land ist ein Projekt, für welches die Studierenden die Verantwortung tragen und das sorgfältig geplant werden sollte.
1. Erstellung des Dossiers
Die interessierten Studierenden sind in erster Linie für die Planung und Organisation ihres Mobilitätsprojekts selbst verantwortlich. Dazu gehören auch die Informationsbeschaffung über die möglichen Partnerhochschulen und die angebotenen Module, Kurse und Möglichkeiten.
Zu den ersten Schritten gehört sicherlich, sich via Mobility Online über die Partnerhochschulen der SUPSI zu informieren. Ein Gespräch mit der Verantwortlichen für Mobility an der FFHS schafft Klarheit über die Möglichkeiten, Finanzierung, Bedingungen und Zeitpläne.
Da der SUPSI und der FFHS nur ein begrenzter Fonds zur Verfügung steht, erfordert die Teilnahme an einer Mobilität eine Kandidatur.
Für die Kandidatur wird ein persönliches Mobilitätsdossier auf Mobility Online erstellt über welches die gesamte Administration bis zur Rückkehr erfolgen wird. Um ein solches digitales Dossier erstellen zu können, ist die Kontaktaufnahme mit der Verantwortlichen für Mobilität (siehe Kontaktdetails unten) zwingend.
Das Zeitfenster für Bewerbungen für einen Aufenthalt während des akademischen Jahres 2025-26 (HS 25 und FS 26) öffnet am 2. Dezember 2024 endet am 24. Januar 2025.
2. Evaluation des Dossiers und Bewerbung an Partnerhochschule
Jedes Dossier für einen Mobilitätsaufenthalt wird mit der jeweiligen Studiengangsleitung evaluiert. Bei Akzeptanz erfolgt ein Gespräch mit der Verantwortlichen für Mobilitäten und es werden die ausgewählten Partnerhochschulen kontaktiert (Nomination). Erfolgt auch hier eine provisorische Zusage, erhalten die Studierenden die Aufforderung und die Detailinformationen, um an der Partnerhochschule das Bewerbungsdossier zu platzieren (mindestens CV und Notenspiegel).
Die Studierenden werden in der Folge informiert, ob die Mobilität wie gewünscht durchgeführt werden kann.
3. Vorbereitungen
Mit der Zusage der Partnerhochschule können die Studierenden mit der praktischen Organisation des Auslandsaufenthaltes beginnen (Wohnung, Visa, Versicherung etc.). Ein besonderes Augenmerk muss auf das sogenannte Learning Agreement gelegt werden, das zwischen FFHS/SUPSI, Partnerhochschule und Studierende abgeschlossen werden muss. Darin wird definiert, welche Module an der Gasthochschule belegt und mit Prüfungen abgeschlossen werden müssen, damit diese in der Folge an der FFHS angerechnet werden können.
4. Vor der Abreise
Ungefähr einen Monat vor der Abreise unterzeichnen das International Office und die Studierenden die Fördervereinbarung (Grant Agreement), die die finanzielle Unterstützung der Studierenden während der Mobilität zusichert. Dabei werden 90 Prozent des Betrags zu Beginn des Aufenthalts ausbezahlt und die verbleibenden 10 Prozent am Ende.
Es ist zu beachten, dass ein zusätzlicher Zuschuss von CHF 100.– gewährt wird, wenn eine nachhaltige Reiseoption gewählt wird (bspw. Zug).
5. Während dem Auslandsaufenthalt
Bei Ankunft in der Destination und Partnerhochschule erhalten die Studierenden ein Certificate of Arrival, das im Online-Dossier hochgeladen werden muss. Eine Anpassung am Learning Agreement kann nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Semester erfolgen und muss mit der Studiengangsleitung und der Verantwortlichen für Mobilitäten besprochen und vereinbart werden.
Am Ende des Aufenthalts sind die Studierenden aufgefordert, das Certificate of Attendance der Partnerhochschule unterzeichnen zu lassen und einen Final Report abzugeben.
6. Rückkehr
Nach Abschluss der Prüfungen stellt die Partnerhochschule ein Transcript of Records aus, das die erreichten Noten aufzeigt und wichtig für die Anerkennung der im Ausland geleisteten ECTS ist. Nach der Rückkehr wird ein Gespräch mit der Mobilitätsverantwortlichen durchgeführt.
FAQ
Kann nebenbei gearbeitet werden?
Die meisten Studierenden an der FFHS sind berufstätig. Ein Auslandssemester muss selbstverständlich mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Entweder kann die Mobilität während eines Sabbaticals durchgeführt oder der Job kann remote weiterverfolgt werden. Für den Fall, dass remote weitergearbeitet wird, sollte geprüft werden, ob eine Arbeitserlaubnis in den entsprechenden Ländern berücksichtigt werden muss und die Versicherung dafür gewährleistet ist. Selbstverständlich sollten dabei weder Studium noch Auslandserfahrung beeinträchtigt werden.
Was wird wie finanziert?
Auslandsemester/Studium: Die Mobilität wird wie folgt gefördert:
- Mini-Flatrate für 2-3 Monate Aufenthalt: CHF 1330.–/Europa bzw. CHF 1750.–/International
- Flatrate für einen 7-monatigen Aufenthalt: CHF 1900.–/Europa bzw. CHF 2500.–/International
- Flatrate für ein gesamtes Jahr: CHF 3800.–/Europa bzw. CHF 5000.–/International
Was passiert mit meinem Studienplatz an der FFHS während meines Auslandsaufenthaltes?
Die Studierenden bleiben an der FFHS immatrikuliert und müssen während des Auslandsaufenthaltes die Studiengebühren für diejenigen Module weiter bezahlen, die an der FFHS angerechnet werden. Im Gegenzug werden den Studierenden die Studiengebühren an der Partnerhochschule erlassen.